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   OLG Düsseldorf, 01.06.2011 - VI-W (Kart) 1/11   

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https://dejure.org/2011,25292
OLG Düsseldorf, 01.06.2011 - VI-W (Kart) 1/11 (https://dejure.org/2011,25292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2011 - VI-W (Kart) 1/11 (https://dejure.org/2011,25292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - VI-W (Kart) 1/11 (https://dejure.org/2011,25292)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09

    Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2011 - W (Kart) 1/11
    a) Die Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige (bewusste oder unbewusste) Regelungslücke enthält (zuletzt: BGH, Urt. v. 15.3.2011 - II ZR 204/09 ) und die im Gesetz für einzelne Tatbestände vorgesehene Regel auf einen anderen, aber rechtsähnlichen Tatbestand übertragen werden kann.

    Ebenso wenig lässt sich feststellen, dass die Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, bei denen der negative Kompetenzkonflikt durch die Frage ausgelöst worden ist, ob es sich bei dem Rechtsstreit um eine Kartellstreitsache im Sinne von § 87 GWB oder um eine Energiewirtschaftssache im Sinne von § 102 EnWG handelt, den Intentionen des Gesetzgebers widerspricht (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.2011 - II ZR 204/09 ).

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2011 - W (Kart) 1/11
    Bei der Einzelanalogie wird die Rechtsfolge einer Norm auf einen vergleichbaren Fall übertragen (vgl. BGH, BGHZ 105, 140, 143), bei der Rechtsanalogie wird aus mehreren Rechtssätzen ein übergeordnetes Prinzip herausgearbeitet und dieses sodann auf ähnlich gelagerte Fälle angewendet.
  • OLG Celle, 23.12.2010 - 13 AR 9/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2011 - W (Kart) 1/11
    Sie wird zwar (ohne nähere Begründung) von einigen Oberlandesgerichten in analoger Anwendung der §§ 87 Satz 1, 91 GWB bzw. §§ 102 Abs. 1, 106 Abs. 1 EnWG befürwortet (OLG Celle, ZNER 2011, 67; OLG Celle, Beschl. v. 1.6.2010 - 13 AR 2/10 ; OLG München, WuW/E DE-R 2654 - Passauer Gasrechnung ).
  • OLG Celle, 01.06.2010 - 13 AR 2/10

    Zuständigkeit des Kartellsenats des Oberlandesgerichts für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2011 - W (Kart) 1/11
    Sie wird zwar (ohne nähere Begründung) von einigen Oberlandesgerichten in analoger Anwendung der §§ 87 Satz 1, 91 GWB bzw. §§ 102 Abs. 1, 106 Abs. 1 EnWG befürwortet (OLG Celle, ZNER 2011, 67; OLG Celle, Beschl. v. 1.6.2010 - 13 AR 2/10 ; OLG München, WuW/E DE-R 2654 - Passauer Gasrechnung ).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit;

    Eine § 36 Abs. 1 ZPO und § 36 Abs. 2 ZPO verdrängende Sonderzuständigkeit der Kartellgerichte für die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung und eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für eine solche Zuständigkeitsbestimmung kann aus den Regelungen der §§ 87, 91 GWB weder unmittelbar noch in analoger Anwendung hergeleitet werden (ebso. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2016 - VI-W (Kart) 3/16, Rn. 8, juris; Meyer-Lindemann in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, G2er Kommentar zum Kartellrecht, 87. Lieferung 08.2016, § 87 GWB, Rn. 63, juris; ferner - jeweils zu § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO - BGH, Beschl. v. 11.03.2014 - X ARZ 664/13, GRURRS 2014, 6039, beck-online, Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.06.2011 - VI-W (Kart) 1/11, juris, Rn. 8; a.A. - jeweils zu § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO - OLG Celle, Beschl. v. 01.10.2010 - 13 AR 5/10, BeckRS 2010, 27532, beck-online; Bracher in:.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Wird - wie im Streitfall - das für Berufungen gegen Urteile der Vorinstanz allgemein zuständige Nichtkartellgericht angerufen, ist - allein - dieses Gericht zur Prüfung aufgerufen, ob eine Entscheidung des Rechtsstreits ohne die Beurteilung kartellrechtlicher Vorfragen im Sinne von § 87 Satz 2 GWB möglich ist oder nicht; erst und nur dann, wenn hiernach das Nichtkartellgericht - in vertretbarer Weise - zu der Auffassung gelangt, der Rechtsstreit sei ohne die Beantwortung einer solchen Vorfrage nicht zu entscheiden, verliert es seine Zuständigkeit zur Entscheidung des Rechtsstreits und ist der Berufungsrechtsstreit gegebenenfalls in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das nunmehr zuständige Kartellberufungsgericht zu verweisen (vgl. in diesem Sinne Senat, Beschluss v. 1. Juni 2011 - VI-W (Kart) 1/11 , WuW/E DE-R 3329, Rz. 11 bei juris - Negativer Kompetenzkonflikt ; FK- Nägele , § 93 GWB Rz. 12; FK- Meyer-Lindemann , § 87 GWB Rz. 58 KK- Voss , § 87 Rzn. 28/31; Dicks in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann [ Loewenheim ], Kartellrecht, 3. Aufl. [2016], § 87 GWB Rz. 19).

    Denn eine § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO und § 36 Abs. 2 ZPO verdrängende Sonderzuständigkeit der Kartellgerichte besteht nicht (Senat, Beschluss v. 1. Juni 2011 - VI-W (Kart) 1/11 , WuW/E DE-R 3329 - Negativer Kompetenzkonflikt ; so auch OLG Hamm, Beschluss v. 29. Juli 2011 - I-32 Sa 57/11 , WuW/E DE-R 3402, Rz. 9 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - U (Kart) 1/18

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Anwendung von Marktmissbrauchsvorschriften

    Erst und nur dann, wenn hiernach das Nichtkartellgericht - in vertretbarer Weise - zu der Auffassung gelangt, der Rechtsstreit sei ohne die Beantwortung einer solchen Vorfrage nicht zu entscheiden, verliert es seine Zuständigkeit zur Entscheidung des Rechtsstreits und ist der Berufungsrechtsstreit gegebenenfalls in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das nunmehr zuständige Kartellberufungsgericht zu verweisen (Senat, a.a.O.; vgl. in diesem Sinne auch Senat, Beschluss v. 1. Juni 2011 - VI-W (Kart) 1/11 , WuW/E DE-R 3329, Rz. 11 bei juris - Negativer Kompetenzkonflikt ; FK- Nägele , § 93 GWB Rz. 12; FK- Meyer-Lindemann , § 87 GWB Rz. 58 KK- Voss , § 87 Rzn. 28/31; Dicks in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann [ Loewenheim ], Kartellrecht, 3. Aufl. [2016], § 87 GWB Rz. 19).
  • AG Kassel, 04.07.2017 - 410 C 3394/15

    § 97 Abs. 2 UrhG, § 87 S. 2 GWB

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass etwa im Falle eines Verweisungsbeschlusses im Sinne des § 36 ZPO es in den Grenzen der Willkür dem verweisenden Gericht obliegt, die Frage ob eine Kartellsache vorliegt oder nicht zu entscheiden (s. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2011 - VI-W (Kart) 1/11, zit. n. juris).
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